Die eigenen Rechte kennen
Für mehr Selbstbestimmung
Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Weiterführende Informationen zu den hier genannten Themen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV):
BMJV-Broschüren „Erben und Vererben“, „Patientenverfügung“ und „Betreuungsrecht“ | BMJV-Infoseite „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“
Notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen können zusätzlich im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer registriert werden.
Die Christliche Patientenvorsorge ist eine Handreichung, die unter anderem von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland ausgearbeitet wurde.